Rechtsprechung
   BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96   

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https://dejure.org/1997,323
BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96 (https://dejure.org/1997,323)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 5 AZR 573/96 (https://dejure.org/1997,323)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 (https://dejure.org/1997,323)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 329
  • BB 1998, 488
 
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Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96
    Wie sich aus dem Wort "kann" in § 259 ZPO ergibt, steht dem Kläger aber ein Wahlrecht zu (vgl. RG Urteil vom 11. Mai 1926 - III 265/25 - RG 113, 410, 411; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 86, 2507).
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96
    Es sind demnach alle Begleitumstände zu würdigen, die dafür von Bedeutung sind, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie der Empfänger der Erklärung diese verstanden hat oder verstehen mußte (BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 18.02.1976 - 5 AZR 616/74

    Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen - Baumaßnahmen im

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96
    § 12 Abs. 1 BAT-O erlaubt dem Arbeitgeber sogar Versetzungen und Abordnungen, d.h. die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers bzw. die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers oder eines anderen Arbeitgebers, beides unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses (BAG Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 zu Saarland Universitätsgesetz, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Berlin, 24.07.1996 - 8 Sa 38/96

    Umsetzung; Wirksamkeit; BAT; Öffentlicher Dienst; Direktionsrecht

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 24. Juli 1996 - 8 Sa 38/96 - wird zurückgewiesen.
  • RG, 11.05.1926 - III 265/25

    Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96
    Wie sich aus dem Wort "kann" in § 259 ZPO ergibt, steht dem Kläger aber ein Wahlrecht zu (vgl. RG Urteil vom 11. Mai 1926 - III 265/25 - RG 113, 410, 411; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 86, 2507).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, den Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung im Rahmen einer Klage auf künftige Leistung gem. § 259 ZPO durchzusetzen (vgl. BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - BAGE 47, 238; 23. November 1988 - 5 AZR 663/87 - 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19).

    Auch wenn die Versetzung des Arbeitnehmers nach dem Arbeitsvertrag zulässig ist, muss die Ausübung des Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 1 GewO (früher § 315 BGB) billigem Ermessen entsprechen (vgl. BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19).

    b) Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - BAGE 47, 238; 23. November 1988 - 5 AZR 663/87 - 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19).

    Stehen die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen fest, kann das Revisionsgericht die Beurteilung selbst vornehmen (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - aaO; 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23).

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Die Klage auf Beschäftigung ist eine Klage auf zukünftige Leistung (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - zu I der Gründe; 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - zu C der Gründe) .
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Rechtsprechung
   BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96   

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https://dejure.org/1997,346
BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96 (https://dejure.org/1997,346)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1997 - 2 AZR 709/96 (https://dejure.org/1997,346)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 (https://dejure.org/1997,346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2; ; TVG § 3 Abs. 2; ; MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie in der Bundesrepublik, § 2

  • rechtsportal.de

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2, § 2; TVG § 3 Abs. 2; MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie in der Bundesrepublik, § 2
    Betriebsbedingte Änderungskündigung: Sozialwidrigkeit bei tarifwidriger Umgestaltung der Arbeitszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht vorgesehenen Lage der Arbeitszeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rufbereitschaft - Arbeitseinsatz auf volle Stunden aufrunden!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 327
  • NJW 1998, 2075
  • NZA 1998, 304
  • BB 1998, 488
  • DB 1998, 477
  • DB 1998, 83
  • JR 2000, 131
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
    Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Änderungskündigung nach § 2, § 1 Abs. 2 KSchG können auch darin liegen, daß der Arbeitgeber sich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer in der bisherigen Art und Weise entfällt; liegt eine solche unternehmische Entscheidung vor, ist diese selbst nicht auf ihre unternehmerische sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf zu prüfen, ob sie offenbar unsachlich, willkürlich oder unvernünftig ist (ständige Rechtsprechung, u.a. BAG Urteile vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24, 28 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969, zu B I 1 b der Gründe und vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine solche unternehmerische Entscheidung könnte etwa auch die Umstellung von einem Einschichtsystem auf ein Zweischichtsystem sein (BAGE 64, 24, 29 = AP, aaO, zu B I 1 b der Gründe).

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

    Auszug aus BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
    Die Durchsetzung dieser unternehmerischen Entscheidung verstößt jedoch gegen die Arbeitszeitregelung in § 2 MTV, wobei der Senat dahingestellt bleiben läßt, ob dies schon deshalb gilt - wie der Kläger geltend macht -, weil die Arbeitszeitvorschriften des Tarifvertrages, u.a. die Begrenzung der Samstagsarbeit auf 14.00 Uhr, etwa betriebliche Normen im Sinne des § 3 Abs. 2 TVG darstellen (vgl. dazu BAG Beschluß vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - BAGE 67, 368 = AP Nr. 57 zu Art. 9 GG; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen, mit ablehnender Anmerkung Hans Hanau und neuerdings BAG Beschluß vom 17. Juni 1997 - 1 ABR 3/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), so daß sie angesichts der Tarifgebundenheit der Beklagten im Betrieb auch im Verhältnis zu den Außenseitern galten.

    b) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Abs. 2 TVG i.V.m. der betriebsverfassungsrechtlichen Vorschrift des § 2 Ziff. 3 MTV, die sich aus einer Erstreckung der Regelungen auf nicht tarifgebundene Außenseiter ohne Vorliegen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung ergeben könnten (vgl. hierzu etwa BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen; Hans Hanau, RdA 1996, 158 ff.), bestehen nicht.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
    Denn diese Vorschrift dient der Sicherung der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie sowie der Erhaltung und Stärkung der Koalitionen (ständige Rechtsprechung des BAG, u.a. Großer Senat Beschluß vom 3. Dezember 1991 - Gs 2/90 - BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG Lohngestaltung).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
    Es handelt sich, wie oben unter II 2 a näher begründet worden ist, um ein abgestuftes Ineinandergreifen von Tarif- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften, so daß die getroffenen und zu treffenden Regelungen von einander abhängen, mithin die Parteien des Einzelarbeitsverhältnisses, wie sich auch aus § 77 Abs. 4 BetrVG zwingend ergibt, sie nicht verändern können (ebenso Däubler, TVG Rz 191 f; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 4 Rz 224; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 4 Rz 167; Wlotzke, Das Günstigkeitsprinzip, S. 29 f.; Schlüter, Festschrift für Walter Stree und Johannes Wessels zum 70. Geburtstag, S. 1061, 1071; Schaub, aaO, § 204 VI, S. 1703; a.M. für Betriebsnormen MünchArbR/Löwisch, § 265 Rz 21 ff, Löwisch/Rieble, TVG, § 4 Rz 177; Kasseler Handbuch/Dörner 6.1 Rz 208; offengelassen für Betriebsnormen von BAG Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 58 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 2 b der Gründe; Däubler, aaO, Rz 191 hält günstigere betriebsverfassungsrechtliche Regelungen wie etwa die einheitliche Einführung weiterer Zustimmungserfordernisse des Betriebsrates für zulässig; ihm zustimmend für "eher theoretische Fallgestaltungen" Kempen/Zachert, aaO, § 4 Rz 167).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
    Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Änderungskündigung nach § 2, § 1 Abs. 2 KSchG können auch darin liegen, daß der Arbeitgeber sich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer in der bisherigen Art und Weise entfällt; liegt eine solche unternehmische Entscheidung vor, ist diese selbst nicht auf ihre unternehmerische sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf zu prüfen, ob sie offenbar unsachlich, willkürlich oder unvernünftig ist (ständige Rechtsprechung, u.a. BAG Urteile vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24, 28 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969, zu B I 1 b der Gründe und vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
    Der Unternehmer ist auch grundsätzlich frei darin, wie er die Kapazitäten und Arbeitszeiten auf seine Produktion verteilt (vgl. für die Verteilung des Personals auf Öffnungszeiten im Einzelhandel Senatsurteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - MDR 1997, 947, zu II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
    Die mit dem Betriebsrat getroffene Regelungsabrede bleibt schon hinsichtlich der Warn- und Publikationsfunktion sowie Nachwirkung hinter einer Betriebsvereinbarung deutlich zurück; insbesondere steht bei einer Regelungsabrede abweichenden Vereinbarungen der Vertragspartner nicht der Unabdingbarkeitsgrundsatz des § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG entgegen (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - BAGE 63, 267, 270 = AP Nr. 6 zu § 88 BetrVG, zu I 2 b der Gründe, mit Anm. von Frey); Regelungsabreden haben keine die Arbeitsverhältnisse unmittelbar gestaltende Wirkung (BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
    Die tarifliche Zulassung abweichender Betriebsvereinbarungen ist eine betriebsverfassungsrechtliche Vorschrift im Sinne des § 1 TVG (vgl. BAG Beschluß vom 12. Februar 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972; siehe auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 77 Rz 108).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
    Die mit dem Betriebsrat getroffene Regelungsabrede bleibt schon hinsichtlich der Warn- und Publikationsfunktion sowie Nachwirkung hinter einer Betriebsvereinbarung deutlich zurück; insbesondere steht bei einer Regelungsabrede abweichenden Vereinbarungen der Vertragspartner nicht der Unabdingbarkeitsgrundsatz des § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG entgegen (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - BAGE 63, 267, 270 = AP Nr. 6 zu § 88 BetrVG, zu I 2 b der Gründe, mit Anm. von Frey); Regelungsabreden haben keine die Arbeitsverhältnisse unmittelbar gestaltende Wirkung (BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit).
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 3/97

    Betriebsnorm und tarifliche Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
    Die Durchsetzung dieser unternehmerischen Entscheidung verstößt jedoch gegen die Arbeitszeitregelung in § 2 MTV, wobei der Senat dahingestellt bleiben läßt, ob dies schon deshalb gilt - wie der Kläger geltend macht -, weil die Arbeitszeitvorschriften des Tarifvertrages, u.a. die Begrenzung der Samstagsarbeit auf 14.00 Uhr, etwa betriebliche Normen im Sinne des § 3 Abs. 2 TVG darstellen (vgl. dazu BAG Beschluß vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - BAGE 67, 368 = AP Nr. 57 zu Art. 9 GG; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen, mit ablehnender Anmerkung Hans Hanau und neuerdings BAG Beschluß vom 17. Juni 1997 - 1 ABR 3/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), so daß sie angesichts der Tarifgebundenheit der Beklagten im Betrieb auch im Verhältnis zu den Außenseitern galten.
  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87

    Rechtswirksamkeit von qualitativen Besetzungsregelungen

  • LAG Berlin, 26.09.1996 - 10 Sa 55/96

    Änderungskündigung; Tarifvertrag; Arbeitszeit; Einzelvertrag; Sozial

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Eine Beschäftigungsgarantie ist nicht geeignet, Verschlechterungen beim Arbeitsentgelt oder bei der Arbeitszeit zu rechtfertigen (z.B. Ehmann/Schmidt, NZA 1995, 193, 202; Hanau, RdA 1998, 65, 70; Reichold, ZfA 1998, 237, 252; Walker, Festschrift für Wiese, 1998, S. 603, 608; Wiedemann, Anm. zu BAG Urteil vom 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - AP Nr. 46 zu § 2 KSchG 1969, zu 3 b).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Da ansonsten der Kündigungsschutz der Arbeitnehmer leerlaufen würde, hat der Zweite Senat die Unternehmerentscheidung nicht nur auf Mißbrauch, sondern auch auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen und tariflichen Vorgaben überprüft (vgl. zum ganzen BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; zur Überprüfung von Beendigungs- und Änderungskündigungen auf den Verstoß gegen Rechtsnormen vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79, hinsichtlich der Beendigungskündigung und 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327 hinsichtlich der Änderungskündigung jeweils für die Rechtsnormen eines Tarifvertrags).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Neben Verstößen gegen gesetzliche und tarifliche Normen (BAG 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327) zählen hierzu vor allem Umgehungsfälle.
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Rechtsprechung
   BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,445
BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 (https://dejure.org/1997,445)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 (https://dejure.org/1997,445)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 (https://dejure.org/1997,445)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 249
  • NZA 1998, 441
  • BB 1997, 1899
  • BB 1998, 488
  • BB 1998, 845
  • DB 1997, 1825
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Ein Vorabentscheidungsverfahren über umstrittene Mitbestimmungsrechte wird vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zugelassen (z.B. Beschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, zu B II 1 a der Gründe; BAGE 62, 1, 4 ff. = AP Nr. 3 zu § 98 ArbGG 1979, zu B I 2 b der Gründe).

    Soll eine betriebliche Regelung der "Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten" oder dem "Gesundheitsschutz" dienen, so muß die gesetzliche Rahmenvorschrift, die sie ausfüllt, ebenfalls diesen Zweck verfolgen (vgl. Senatsbeschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Dabei wird indessen verkannt, daß bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages zunächst von dessen Wortlaut und Zusammenhang auszugehen und dabei der Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen ist, soweit er in den Tarifnormen seinen Niederschlag gefunden hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 73, 364, 368 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a aa der Gründe).

    Dieses Verständnis des BMTV wird durch die Regel bestätigt, daß bei der Auslegung von Tarifnormen im Zweifel anzunehmen ist, die Tarifvertragsparteien wollten Regelungen treffen, die nicht wegen Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht unwirksam oder angreifbar sind (BAGE 73, 364, 369 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a bb der Gründe).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Nachtarbeit ist nämlich gesundheitsschädlich, wie inzwischen allgemein anerkannt wird (z.B. BVerfG Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - AP Nr. 2 zu § 19 AZO, zu C I 2 a der Gründe; Neumann/Biebl, aaO, § 6 Rz 4).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Unbedenklich sind pauschalierende Regelungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann, wenn eine verhältnismäßig kleine Gruppe benachteiligt oder bevorzugt wird und der Gleichheitsverstoß nicht sehr intensiv wirkt (BVerfGE 82, 126, 152 = AP Nr. 28 zu § 622 BGB, zu C I 4 f der Gründe).
  • BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77

    Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    So hat der Senat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der Entscheidung darüber bejaht, ob der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nach § 2 Abs. 1 ASiG durch die Bestellung eines angestellten oder eines freiberuflich tätigen Betriebsarztes oder durch die Inanspruchnahme eines überbetrieblichen Dienstes von Betriebsärzten erfüllt (BAGE 31, 357 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).
  • BAG, 09.07.1996 - 1 AZR 690/95

    Anrechnung von Zulage bei Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Diese Bewertung folgt aus dem Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, der nach ständiger Rechtsprechung (z.B. Senatsurteil vom 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP Nr. 86 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 a der Gründe) darin besteht, die Arbeitnehmer vor einer einseitig an den Interessen des Arbeitgebers orientierten Lohngestaltung zu schützen.
  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96

    Gehaltsabstand eines Ressortleiters zu nachgeordneten Redakteuren

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Es kann hier dahinstehen, ob dies zutrifft, oder ob etwa eine Pflicht des Arbeitgebers zur Verhandlung mit den betroffenen Arbeitnehmern besteht, bei deren Verletzung diese auf eine der Billigkeit entsprechende Leistung klagen können (vgl. zu einer derartigen Konstellation BAG Urteil vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 2 der Gründe), oder ob sich der Umfang der Ausgleichsleistung unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Ein Vorabentscheidungsverfahren über umstrittene Mitbestimmungsrechte wird vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zugelassen (z.B. Beschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, zu B II 1 a der Gründe; BAGE 62, 1, 4 ff. = AP Nr. 3 zu § 98 ArbGG 1979, zu B I 2 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 19.02.1997 - 12 TaBV 97/96

    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Begriff der tarifvertraglichen

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 1997 - 12 TaBV 97/96 - aufgehoben und wie folgt neu gefaßt: .
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Soweit ein Nachtarbeitszuschlag vorgesehen ist, wirkt sich dieser auf die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers nicht unmittelbar aus, sondern dient dem Gesundheitsschutz mittelbar (vgl. BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung des angemessenen Ausgleichs um die Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die letztlich den Gerichten für Arbeitssachen obliegt, wenn Streit über dessen Umfang besteht (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 3 b aa der Gründe, BAGE 102, 309; so wohl unausgesprochen auch BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 372; 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51 ff., BAGE 148, 68; anders noch BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - zu II 2.3.2 der Gründe, BAGE 91, 63 [Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB]; offengelassen in BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Der Arbeitgeber kann - unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (vgl. zB BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272)  - frei wählen, ob er den Anspruch des Arbeitnehmers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 86, 249; 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu A II 1 und B II 2 b der Gründe, BAGE 102, 309; 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 22; aA Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 6 Rn. 28: Vorrang freier Tage) .

    Das Wahlrecht selbst unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 10 BetrVG (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272; grundlegend bereits BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249) .

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Keine Rolle spielt auch, welchen Weg oder welche Mittel die dem Gesundheitsschutz dienende Rahmenvorschrift vorsieht (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - aaO; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, 259 = AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 74 = EzA BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 1, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

    (a) Nach dem Beschluss des Senats vom 26. August 1997 (- 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249) besitzt der Betriebsrat bei der Entscheidung des Arbeitgebers darüber, ob ein Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG durch bezahlte freie Tage oder durch einen angemessenen Entgeltzuschlag zu gewähren ist, grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht jedenfalls nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

    Der in § 6 Abs. 5 ArbZG vorgesehene Ausgleichsanspruch dient zumindest mittelbar dem Gesundheitsschutz, weil er die Nachtarbeit mit Zusatzkosten belastet und so für den Arbeitgeber weniger attraktiv macht (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, zu B II 2 b der Gründe).

    § 6 Abs. 5 ArbZG überlässt die Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen deren größerer Sachnähe den Tarifvertragsparteien und schafft nur subsidiär einen gesetzlichen Anspruch (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, zu B II 1 a der Gründe).

    Der tarifliche Ausgleich kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend geregelt sein (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO, zu B II 1 b der Gründe).

    Den allgemeinen tariflichen Arbeitsbedingungen kann dabei nur dann eine stillschweigende Ausgleichsregelung entnommen werden, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich dafür aus der Tarifgeschichte oder aus Besonderheiten des Geltungsbereichs Anhaltspunkte ergeben (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO, zu B II 1 b aa der Gründe).

    In Fällen ständiger oder nahezu ausschließlicher Nachtarbeit - etwa bei Nachtwächtern - mag die Annahme gerechtfertigt sein, ein Nachtarbeitszuschlag sei bereits bei der Höhe der tariflichen Grundvergütung berücksichtigt (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, zu B II 1 b aa der Gründe).

    Daher wäre auch eine Regelung, die unabhängig von der tatsächlichen Heranziehung zu Nachtarbeit für alle Arbeitnehmer als pauschalen Ausgleich für Nachtarbeit dieselbe Grundvergütung vorsähe, unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO, zu B II 1 b aa der Gründe).

    (c) Wie der Senat bereits im Beschluss vom 26. August 1997 (- 1 ABR 16/97 - aaO) entschieden hat, kann der Arbeitgeber nach § 87 Abs. 1 Eingangshalbsatz BetrVG mitbestimmungsfrei darüber befinden, wie viele bezahlte freie Tage oder in welcher Höhe Entgeltzuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG zu beanspruchen sein sollen.

    Die Ermittlung des angemessenen Umfangs der Kompensation ist nicht der betrieblichen Regelung überlassen, sondern eine Rechtsfrage (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309, zu B I 5 der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien wollen im Zweifel Regelungen treffen, die mit zwingendem höherrangigen Recht in Einklang stehen und damit auch Bestand haben (vgl. 21 Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364, zu B II 1 a bb der Gründe mwN; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, zu B II 1 b aa der Gründe; 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167, zu II 2 a bb (4) der Gründe).

    Daher ist § 4 Nr. 2.1 MTV dahin auszulegen, dass der gesetzliche Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit nicht ersatzlos beseitigt werden soll, sondern sich lediglich die dem Arbeitgeber grundsätzlich eröffnete - mitbestimmungspflichtige - Wahlmöglichkeit des § 6 Abs. 5 ArbZG (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, zu B II 2 der Gründe; 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309, zu A II 1 der Gründe) auf die Alternative des Freizeitausgleichs reduziert.

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Keine Rolle spielt auch, welchen Weg oder welche Mittel die dem Gesundheitsschutz dienende Rahmenvorschrift vorsieht (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - aaO; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, 259, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Dagegen wirkt sich ein Zuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG unabhängig von seiner Höhe nicht auf die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers aus (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 153, 378; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 86, 249) .
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Soweit ein Nachtarbeitszuschlag vorgesehen ist, wirkt sich dieser auf die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers nicht unmittelbar aus, sondern dient dem Gesundheitsschutz mittelbar (vgl. BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung des angemessenen Ausgleichs um die Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die letztlich den Gerichten für Arbeitssachen obliegt, wenn Streit über dessen Umfang besteht (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 3 b aa der Gründe, BAGE 102, 309; so wohl unausgesprochen auch BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 372; 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51 ff., BAGE 148, 68; anders noch BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - zu II 2.3.2 der Gründe, BAGE 91, 63 [Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB]; offengelassen in BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Der Arbeitgeber kann - unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (vgl. zB BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272)  - frei wählen, ob er den Anspruch des Arbeitnehmers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 86, 249; 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu A II 1 und B II 2 b der Gründe, BAGE 102, 309; 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 22; aA Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 6 Rn. 28: Vorrang freier Tage) .

    Das Wahlrecht selbst unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 10 BetrVG (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272; grundlegend bereits BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249) .

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Der Arbeitgeber kann wählen, ob er den Anspruch des Arbeitnehmers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63).

    Der Geldzuschlag dient dem Gesundheitsschutz deshalb nur mittelbar (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO).

    Von einer derartigen pauschalen Abgeltung des Nachtarbeitszuschlags kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn der Arbeitsvertrag konkrete Anhalte für eine Pauschalierung enthält (zur tariflichen Ausgleichsleistung BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO).

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Allein der Umstand, dass in dieser Branche auch Nachtarbeit geleistet wird, reicht für eine solche Annahme nicht aus (vgl. nur BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 86, 249) .
  • LAG Düsseldorf, 06.10.2000 - 9 Sa 949/00

    Nachtarbeitszuschlag für Fahrer und Beifahrer im Güterfernverkehr

    Da für Fahrer im Güterfernverkehr die Leistung von Nachtarbeit typisch ist, enthalten die tarifvertraglichen Vergütungsregelungen des Bezirksmanteltarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe NW vom 15.06.1994 und vom 03.02.2000 bereits einen materiellen Ausgleich i. S. von § 6 Abs. 5 ArbZG (entgegen BAG 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 -).

    Der Kläger stützt seine Auffassung auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.1998, 1 ABR 16/97.

    Dabei beruft sich der Kläger auf die Rechtsprechung des 1. Senats des BAG ­ 1 ABR 16/97 ­ vom 26.08.1997.

    Insoweit könne auch die Entscheidung des BAG vom 26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 ­ nicht einschlägig sein.

    Im Gegensatz zur Auffassung des Ersten Senats des BAG (26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 ­ NZA 1998, 441 = AP Nr. 74 zu § 87 b BetvAVG 1972 Arbeitszeit) geht die Berufungskammer in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.02.1997 (12 TaBV 97/96 - ) davon aus, dass für die Fahrer und Beifahrer im Güterfernverkehr und Möbelfernverkehr die tarifvertraglichen Vergütungsregelungen bereits eine Ausgleichsregelung im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG enthalten.

    Diese Bestätigung ist in Kenntnis der Entscheidung des Ersten Senats des BAG vom 26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 ­ getroffen worden, so dass sich nunmehr die vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Entscheidung vom 19.02.1997 ­ 12 TaBV 97/96 ­ getroffene Annahme bestätigt hat.

    Im Übrigen ist zu beachten ­ und dieser Gesichtspunkt findet auch in der Entscheidung des Ersten Senats des BAG vom 26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 ­ keinen Niederschlag -, dass das Arbeitszeitgesetz die Richtlinie 93/104/EG umgesetzt hat, die einige Sektoren und Tätigkeitsbereiche nicht in ihren Anwendungsbereich einschließt.

    Eine höchstrichterliche Abklärung erweist sich schon deswegen als erforderlich, weil die vorliegende Entscheidung von der Bewertung des ersten Senats des BAG (26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 -) abweicht, und welche Bedeutung es hat, wenn die Tarifvertragsparteien trotz Kenntnis einer bestimmten Deutung des Tarifvertrages durch die höchstrichterliche Rechtsprechung an dem bisherigen eindeutigen Wortlaut festhalten.

  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 Sa 106/13

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG im Paketdienst - LKW-Fahrer

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat die Beklagte deshalb ein Wahlrecht, ob sie den Anspruch des Klägers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (vgl. zum Wahlrecht des Arbeitgebers etwa BAG 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249; BAG 24.02.1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63; BAG 05.02.2002 - 9 AZR 202/01 - AP Nr. 4 zu § 6 ArbZG).

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beklagte ihr Wahlrecht (unter Berücksichtigung des insoweit bestehenden Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats, vgl. hierzu BAG 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249; BAG 26.04.2005 - 1 ABR 1/04 - AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG Arbeitszeit) im fortbestehenden Arbeitsverhältnis in anderer Weise ausübt und sich entscheidet, statt der Nachtarbeitszuschläge Freizeit im ausgeurteilten Umfang zu gewähren.

    Es ist jeweils eine Betrachtung des Einzelfalls geboten (vgl. BAG 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249).

    Der für die geleistete Nachtarbeit geschuldete angemessene Zuschlag ist danach "auf" dass dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren (BAG 05.09.2002 - 9 AZR 202/01 - AP Nr. 4 zu § 6 ArbZG; BAG 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249).

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 3 Sa 46/15

    Nachtarbeitszuschlag für Nachtportier eines Hotels

  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

  • BAG, 13.12.2018 - 6 AZR 549/17

    Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG bei Polizeiangestellten

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst

  • LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00

    Nachtarbeit; Zuschlag; Zeitzuschlag; Entgeltzuschlag; Nachtarbeitszuschlag;

  • LAG Niedersachsen, 20.03.2003 - 4 TaBV 108/00

    Gerichtliche Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses einer Einigungsstelle; Umfang

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01

    Wahlrecht bei Urlaubsentgelt

  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 62/10

    Betriebsrat - Gesundheitsschutz - Ausgleich für Nachtarbeit

  • LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • LAG Hamm, 10.12.2001 - 19 Sa 1102/01

    Anspruch auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages ; Grenze des Vorrangs der

  • ArbG Mönchengladbach, 16.11.2016 - 6 Ca 2087/16

    Einzelfallentscheidung zum Nachtarbeitszuschlag einer Zeitungszustellerin.

  • BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04

    Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen

  • LAG Düsseldorf, 06.11.2020 - 6 Sa 140/20

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 193/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 57/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 60/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 58/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 194/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K

  • LAG Nürnberg, 04.02.2003 - 6 (2) TaBV 39/01

    Mitbestimmung beim Betrieb einer Mobilfunkantenne; Reichweite der Mitbestimmung

  • LAG Niedersachsen, 10.09.2020 - 16 Sa 45/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • LAG Hessen, 06.07.2000 - 5 TaBV 7/00

    Wirksamkeit der Beschlußfassung einer Einigungszelle zur Regelung eines

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2020 - 13 Sa 291/20

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2020 - 13 Sa 292/20

    Tarifliche Zuschlagsregelung für Nachtarbeit kein Verstoß gegen Grundsatz der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10

    Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion -

  • LAG Hamm, 10.07.2008 - 16 Sa 44/08

    Ausgleichsanspruch für Bereitschaftsdienste während der Nachtschicht

  • BAG, 27.05.2004 - 1 AZR 192/03

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Gefährdungsbeurteilungen an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2020 - 7 Sa 102/20

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichbehandlung - Grundrechtsbindung der

  • LAG Köln, 16.10.2007 - 9 TaBV 52/07

    Einigungsstelle - offensichtlich unzuständig - Zusatzurlaub - Nachtarbeit

  • LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20

    Dispositionsfreiheit und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei

  • LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 125/97

    Wegfall der Zeitzuschläge bei unveränderter Tätigkeit und Grundvergütung

  • LAG Hamm, 09.03.2018 - 13 Sa 1354/17

    Höhe der Vergütung für Nachtarbeit

  • LAG München, 02.12.2014 - 7 Sa 552/14

    Nachtarbeitszuschlag; angemessener Ausgleich durch tarifvertragliche Regelung

  • LAG Köln, 02.06.2005 - 6 (8) Sa 206/05

    Nachtarbeit, Zuschlag, Angemessenheit, Zeitungszusteller

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 101/20

    Nachtarbeitszuschläge; Bindung der Tarifvertragsparteien an den allg.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 422/20

    Nachtzuschläge; Bindung der Tarifvertragsparteien an den Gleichheitssatz.

  • VGH Bayern, 16.06.1999 - 17 P 98.2292

    Abgeltung abzurechnenden Bereitschaftsdienstes und dessen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 100/20

    Nachtzuschläge; Differenzierung zwischen regelmäßige und nicht regelmäßige

  • LAG Köln, 16.01.2004 - 12 Sa 1055/03
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Rechtsprechung
   BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,757
BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97 (https://dejure.org/1997,757)
BAG, Entscheidung vom 19.11.1997 - 5 AZR 21/97 (https://dejure.org/1997,757)
BAG, Entscheidung vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 (https://dejure.org/1997,757)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 595
  • BB 1998, 488
  • DB 1998, 1288
  • JR 1999, 307
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97
    Der Einordnung eines Vertrages als Arbeitsverhältnis steht nicht entgegen, daß die Parteien das Vertragsverhältnis als freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis bezeichnet haben (BAG Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - AP Nr. 122 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. September 1996 (aaO) ausgeführt, daß auch Lehrkräfte, die im Rahmen von schulischen Kursen des zweiten Bildungswegs unterrichten, regelmäßig Arbeitnehmer des Schulträgers sind.

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

    Auszug aus BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977).
  • LAG Düsseldorf, 13.11.1996 - 12 Sa 1178/96

    Arbeitnehmerstatus: Dozenten in der beruflichen Bildung

    Auszug aus BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. November 1996 - 12 Sa 1178/96 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 20.10.1987 - 16 TaBV 83/87

    Franchise-Nehmer: Abgrenzung zwischen selbständigem Unternehmer und vom

    Auszug aus BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97
    Durch die Überwälzung des Unternehmerrisikos auf den Beschäftigten kann die Arbeitnehmereigenschaft nicht ausgeschlossen werden (LAG Düsseldorf Beschluß vom 20. Oktober 1987 - 16 TaBV 83/87 - DB 1988, 293).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Bei untergeordneten, einfachen Arbeiten besteht eher eine persönliche Abhängigkeit als bei gehobenen Tätigkeiten (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - zu I der Gründe, BAGE 90, 36; 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - zu B I 1 der Gründe; 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - zu B I der Gründe, BAGE 77, 226) .

    Es handelte sich um eine einfach gelagerte Tätigkeit, die das Rechtsverhältnis schon deshalb in die Nähe eines Arbeitsverhältnisses rücken lässt (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - zu I der Gründe, BAGE 90, 36; 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - zu B I 1 der Gründe) .

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

    Gleiches gilt für Lehrkräfte an Musikschulen (vgl. BAG 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - zu II der Gründe) .
  • BGH, 10.07.2003 - III ZB 91/02

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem nebenamtlichen Lehrauftrag an einer

    Der Einordnung eines Vertrages als Arbeitsverhältnis steht es nicht entgegen, daß die Parteien das Vertragsverhältnis als freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis bezeichnet haben (vgl. BAG NZA 1997, 600, 601; NZA 1998, 595, 596).

    Diese Grundsätze wendet das Bundesarbeitsgericht auch auf Unterrichtstätigkeiten an, wobei es darauf abstellt, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist und in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise seiner Erteilung, die Arbeitszeit der Lehrkraft und die sonstigen Umstände der Dienstleistung gestalten kann (BAG NZA 1997, 600, 602; NZA 1998, 595, 597).

    Ob hierbei eine typisierende Betrachtungsweise bei allen schulischen Veranstaltungen, auch soweit Lehrkräfte in Weiterbildungsinstituten Fachunterricht erteilen, in Betracht kommt, hat das Bundesarbeitsgericht bisher offengelassen (BAG NZA 1998, 595, 597).

    Auch wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NZA 1998, 595, 596) davon ausgeht, daß die einseitige Vorgabe von Unterrichtszeiten für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses spricht, stellt dies die Gesamtwürdigung des Landgerichts nicht entscheidend in Frage.

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13

    Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische

    Das bedeutet in aller Regel, dass die betreffende Prozesspartei gehalten ist, den fraglichen Lebensvorgang nach Zeit, Ort und situativen Begleitumständen kenntlich zu machen 136 S. hierzu statt vieler nur BAG 19.11.1997 - 5 AZR 21/97 - AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 133 = NZA 1998, 595 [B.IV.]: "Der Beklagte hätte ... seinen Vortrag nach Zeit, Ort und Umständen substantiieren müssen"; 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - § 84 HGB Nr. 9 = NZA 2000, 447 [I.2 a, aa.]: "Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörende Geschehnisse oder Zustände.

    S. hierzu statt vieler nur BAG 19.11.1997 - 5 AZR 21/97 - AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 133 = NZA 1998, 595 [B.IV.]: "Der Beklagte hätte ... seinen Vortrag nach Zeit, Ort und Umständen substantiieren müssen"; 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - § 84 HGB Nr. 9 = NZA 2000, 447 [I.2 a, aa.]: "Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörende Geschehnisse oder Zustände.

    136) S. hierzu statt vieler nur BAG 19.11.1997 - 5 AZR 21/97 - AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 133 = NZA 1998, 595 [B.IV.]: "Der Beklagte hätte ... seinen Vortrag nach Zeit, Ort und Umständen substantiieren müssen"; 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - § 84 HGB Nr. 9 = NZA 2000, 447 [I.2 a, aa.]: "Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörende Geschehnisse oder Zustände.

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 179/09

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Berufsfachschule; Dozent;

    Danach ist für die rechtliche Einordnung entscheidend, ob und wie intensiv die Lehrkraft in den Lehrkörper und den Unterrichts- bzw. Lehrbetrieb eingebunden ist und in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise seiner Erteilung, ihre Arbeitskraft, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände ihrer Dienstleistung mitgestalten kann (BAG, Urteil vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - juris Rn. 18; Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - juris Rn. 19; Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 26; Urteil vom 12 September 1996 - 5 AZR 104/95 - juris Rn. 42; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - juris Rn. 35).

    Das BAG hat ausdrücklich offengelassen, ob diese für Lehrkräfte in schulischen Kursen an allgemeinbildenden Schulen bzw. in Einrichtungen des zweiten Bildungsweges aufgestellten typisierenden Grundsätze auch auf Lehrkräfte, die an Weiterbildungsinstituten Fachunterricht erteilen, uneingeschränkt übertragen werden können (BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 30).

    Er wird nicht in dem Sinne frei verhandelt, dass er Gegenstand der jeweiligen Honorarvereinbarung mit den einzelnen Dozenten wäre (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 31; 5 AZR 289/99 - juris Rn. 23).

    Sie verkennt, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).

  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

    Bei diesen Tatsachen handelt es sich jedoch nicht um Umstände, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 792/16

    Musikschullehrer - Honorarvertrag

    Gleiches gilt für Lehrkräfte an Musikschulen (vgl. BAG 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - zu II der Gründe) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 5002/04
    vgl. BAG, Urteile vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 -, BB 1998, 488 = PersR 1998, 129, vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 -, BAGE 84, 124 = NVwZ-RR 1997, 545 = DB 1997, 1037, und vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 -.

    vgl. BAG, Beschlüsse vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 -, a.a.O., vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 -, a.a.O., vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 -, a.a.O., und vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 -, a.a.O.

    vgl. BAG, Beschlüsse vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 -, a.a.O., vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 -, a.a.O., und vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 -, a.a.O.

    vgl. BAG, Beschlüsse vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 -, a.a.O., und vom 12. September 1986 - 5 AZR 104/95 -, a.a.O.

  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 263/13

    Sozialversicherungspflicht eines für eine Fahrschule tätigen Fahrlehrers auf der

    Danach ist für die rechtliche Einordnung entscheidend, ob und wie intensiv die Lehrkraft in den Lehrkörper und den Unterrichts- bzw. Lehrbetrieb eingebunden ist und in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise seiner Erteilung, ihre Arbeitskraft, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände ihrer Dienstleistung mitgestalten kann (vgl. BAG, Urteil vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - Rn. 18, juris; Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - Rn. 19, juris; Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - Rn. 26, juris; Urteil vom 12 September 1996 - 5 AZR 104/95 - Rn. 42, juris; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - Rn. 35, juris).

    Der Stundenplan wurde nicht Gegenstand der Honorarvereinbarung (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 31; 5 AZR 289/99 - juris Rn. 23, juris).

    Sie verkennt, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - Rn. 24, juris; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - Rn. 34, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - Rn. 23, juris).

  • LSG Sachsen, 08.09.2022 - L 9 KR 83/16

    VHS-Dozentin übt ihre Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung aus

    Nach der Rechtsprechung das Bundesarbeitsgerichts (BAG) können zwar Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (vgl. BAG 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - zu II 2 a der Gründe; für Lehrkräfte an Musikschulen: BAG 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - zu II der Gründe).
  • LAG Hamburg, 07.06.2000 - 5 Sa 10/00

    Arbeitnehmerstatus von Dozenten in Weiterbildungseinrichtungen;

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 R 2663/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - geringfügig entlohnter LKW-Fahrer ohne

  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als

  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

  • LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

  • VGH Bayern, 02.05.2018 - 22 B 17.2245

    Untersagung des Gewerbes "Grafikdesign"

  • LAG Hamm, 18.07.2001 - 2 Sa 1836/00

    Indikatoren einer persönlichen Abhängigkeit; Kriterien für eine Unterscheidung

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 852/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

  • VGH Hessen, 06.12.2012 - 22 A 2050/11

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei einer (Neben-) Tätigkeit einer Beamtin für

  • LAG Niedersachsen, 17.09.2002 - 13 Sa 605/02

    Fortbestehen des Feststellungsinteresse hinsichtlich einer Statusklage bei

  • LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Hausmeister/Betriebshandwerker

  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
  • LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis durch die Erteilung von

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14

    Stufenklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Auskunftsanspruch

  • FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05

    Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - 1 A 5002/04

    Mitbestimmung von Honorarkräften für die Musikschule

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2021 - L 9 BA 1700/19
  • LSG Saarland, 16.02.2005 - L 2 KR 15/02

    Versicherungspflicht - Renten- und Arbeitslosenversicherung - Architekturbüro -

  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - 1 KR 217/15

    Krankenversicherung - (abhängige) Beschäftigung; Anordnung der aufschiebenden

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2021 - L 9 BA 2744/18
  • LAG Niedersachsen, 30.01.2002 - 6 Sa 738/01

    Arbeitnehmerbegriff; Arbeitnehmereigenschaft einer mit einem Lehrauftrag

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00

    Abberufung eines GmbH-Mitgeschäftsführers, der vor dem Arbeitnehmer war.

  • LAG Brandenburg, 03.12.1999 - 4 Sa 644/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

  • LAG Köln, 25.08.1999 - 2 Sa 611/99

    Arbeitnehmerstatus: Betriebsarzt

  • LAG Köln, 19.03.1999 - 12 Sa 1489/98

    Arbeitsgerichtliche Feststellung des Bestehens eines unbefristeten

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 6 Sa 341/10

    Abfindung, Schadensersatz, Betrug, Schadensberechnung, Insolvenzverfahren,

  • LSG Berlin, 04.04.2003 - L 10 AL 20/02

    Originäre Arbeitslosenhilfe; Abgrenzung zwischen versicherungspflichtigem

  • LSG Berlin, 17.12.2002 - L 2 U 29/02

    Kein UV-Schutz für eine Dozententätigkeit an einer Akademie - selbstständige

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2010 - 3 Sa 549/10

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Lehrkraft,

  • LAG Berlin, 24.09.1999 - 8 Sa 869/99

    Arbeitnehmerstatus: Gastdozentin an einer Hochschule mit organisatorischen

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.09.1999 - 2 TaBV 15/99

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung - Begriff der Einstellung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - L 16 KR 89/98

    Krankenversicherung

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.1999 - 2 Ca 8824/98

    Privattelefonate - Kündigungsgrund

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Rechtsprechung
   BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,259
BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96 (https://dejure.org/1997,259)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 5 AZR 332/96 (https://dejure.org/1997,259)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 (https://dejure.org/1997,259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 311
  • MDR 1998, 603
  • NZA 1998, 555
  • BB 1998, 488
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96
    Es darf nur nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Direktionsrecht = EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 16, unter I 1 der Gründe, m.w.N.).

    Dabei hat die Partei, der das Recht zur Leistungsbestimmung zusteht, zu beweisen, daß ihre Bestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entspricht (BAG Urteil vom 11. Oktober 1995, aaO, m.w.N.).

    Eine Verwaltung kann sich in der Ausübung ihres Ermessens selbst binden, vor allem durch entsprechende Verwaltungsvorschriften (BAG Urteil vom 11. Oktober 1995, aaO, unter I 2 der Gründe).

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96
    Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zum Zweck der Erprobung fällt unter § 24 Abs. 1 BAT-O und ist somit zulässig (BAG Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.1996 - 7 Sa 819/94

    Anspruch auf Beschäftigung als Schulleiter; Voraussetzung und Auslegung von

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. März 1996 - 7 Sa 819/94 - aufgehoben.
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Ob eine solche Maßnahme billigem Ermessen entspricht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 45 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 16, zu I 1 der Gründe; 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 48 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 18, zu 1 der Gründe; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311, zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Die Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber hat billigem Ermessen zu entsprechen (BAG 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311).

    Die Beweislast dafür, daß die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311).

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Diese ist in der Revisionsinstanz uneingeschränkt überprüfbar (BAG 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - aaO; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - aaO; 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 48 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 18, zu 1 der Gründe; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311, 317).

    Stehen die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen jedoch fest, kann das Revisionsgericht die Beurteilung selbst vornehmen (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - aaO; 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - aaO; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - aaO).

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Rechtsprechung
   BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,157
BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96 (https://dejure.org/1997,157)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1997 - 8 AZR 375/96 (https://dejure.org/1997,157)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 (https://dejure.org/1997,157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 120
  • NJW 1998, 1883
  • NJW 1999, 1883
  • ZIP 1998, 344
  • MDR 1998, 419
  • NZA 1998, 249
  • BB 1998, 1316
  • BB 1998, 488
  • DB 1998, 372
  • NZG 1998, 305
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I, 1997, 1259 = DB 1997, 628 f.), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - ZiP 1997, 1555) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus.
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I, 1997, 1259 = DB 1997, 628 f.), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - ZiP 1997, 1555) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus.
  • EuGH, 19.09.1995 - C-48/94

    Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96
    Wie bereits der EuGH mit Urteil vom 19. September 1995 (- Rs C-48/94 - Rygaard - EuGHE I 1995, 2745 = AP Nr. 133 zu § 613 a BGB) entschieden hat, kommt der Fertigstellung eines bereits begonnenen Auftrages keine Indizwirkung für den Betriebsübergang zu.
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und selbst nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 426/95 - ZiP 1997, 1975).
  • EuGH, 01.07.1993 - C-20/92

    Hubbard / Hamburger

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96
    Es genügt hierfür nicht, daß der Arbeitnehmer, ohne dem übertragenen Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer nicht übertragenen Abteilung Tätigkeiten für den übertragenen Betriebsteil verrichtete (vgl. EuGH Urteil vom 7. Februar 1985 - Rs 186/83 - Slg. 1985, 519, 528; Urteil vom 12. November 1992 - Rs C-20/92 - AP Nr. 5 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • EuGH, 07.02.1985 - 186/83

    Botzen Rotterdamsche Droogdok Maatschappij

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96
    Es genügt hierfür nicht, daß der Arbeitnehmer, ohne dem übertragenen Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer nicht übertragenen Abteilung Tätigkeiten für den übertragenen Betriebsteil verrichtete (vgl. EuGH Urteil vom 7. Februar 1985 - Rs 186/83 - Slg. 1985, 519, 528; Urteil vom 12. November 1992 - Rs C-20/92 - AP Nr. 5 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • EuGH, 06.05.1992 - C-20/91

    De Jong / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96
    Es genügt hierfür nicht, daß der Arbeitnehmer, ohne dem übertragenen Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer nicht übertragenen Abteilung Tätigkeiten für den übertragenen Betriebsteil verrichtete (vgl. EuGH Urteil vom 7. Februar 1985 - Rs 186/83 - Slg. 1985, 519, 528; Urteil vom 12. November 1992 - Rs C-20/92 - AP Nr. 5 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 Sa 1579/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. April 1996 - 5 Sa 1579/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Um sie einer anderen (übernommenen) Filiale zuzuordnen, wäre eine ausdrückliche oder konkludente Zuordnungsentscheidung der Schuldnerin oder des Beklagten erforderlich gewesen (vgl. BAG 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - zu II 3 der Gründe, BAGE 87, 120; 18. März 1997 - 3 AZR 729/95 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 85, 291) .
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen, bei der je nach Einzelfall folgende relevante Umstände in Betracht zu ziehen sind: die Art des Betriebes oder Unternehmens; der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude, Maschinen und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung; der Wert der übernommenen immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation; die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft durch den neuen Inhaber, also des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals; der etwaige Übergang der Kundschaft und der Lieferantenbeziehungen; der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten; die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit (24. Januar 2002 - C-51/00 - Rn. 24, Slg. 2002, I-969 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 32 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 77/187 Nr. 1; Senat 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20 = AP BGB § 613a Nr. 154 = EzA BGB § 613a Nr. 149; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - BAGE 87, 120 = AP BGB § 613a Nr. 170 = EzA BGB § 613a Nr. 156; 25. Mai 2000 - 8 AZR 416/99 - BAGE 95, 1 = AP BGB § 613a Nr. 209 = EzA BGB § 613a Nr. 190).
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Der Übergang eines Arbeitsverhältnisses setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts voraus, dass der betroffene Arbeitnehmer dem übertragenen Betriebsteil zugeordnet ist (Senat 25. September 2003 - 8 AZR 446/02 - AP BGB § 613a Nr. 256 = EzA ZPO 2002 § 50 Nr. 2; 8. August 2002 - 8 AZR 583/01 - EzA BGB § 613a Nr. 209; 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - BAGE 87, 120 = AP BGB § 613a Nr. 170 = EzA BGB § 613a Nr. 156 mwN).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der verbleibende Restbetrieb fortgesetzt werden kann (BAG 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - aaO).

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Rechtsprechung
   BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1357
BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97 (https://dejure.org/1997,1357)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1997 - 2 AZR 52/97 (https://dejure.org/1997,1357)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 (https://dejure.org/1997,1357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 11 Abs. 2; BGB §§ 25, 38, 40; KO §§ 6, 17
    Zulässigkeit der Prozeßvertretung des Konkursverwalters durch Verbandsvertreter

  • Der Betrieb

    ArbGG § 11 Abs. 2; KO §§ 6, 17; BGB 25, 38, 40
    Konkursverwalter: Keine Prozeßvertretung durch Verbandsvertreter im Arbeitsgerichtsprozeß bei satzungsmäßiger Beendigung der Mitgliedschaft durch Betriebsaufgabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2308 (Ls.)
  • ZIP 1998, 437
  • NZA 1998, 334
  • BB 1998, 488
  • DB 1998, 731
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97
    b) Unabhängig von den zur Rechtsnatur der Vereinssatzung vertretenen Theorien (Vertragstheorie oder Normtheorie) besteht weitgehend Einigkeit darüber, daß die Auslegung der Satzung aus sich heraus, d.h. ausgehend vom Wortlaut und orientiert am Vereinszweck und den Mitgliederinteressen zu erfolgen hat (vgl. BGHZ 47, 172, 180; Soergel/Hadding, BGB, 12. Aufl., § 25 Rz 32; Staudinger/Weik, BGB, 13. Bearbeitung, § 25 Rz 16; MünchKomm-Reuter, BGB, 3. Aufl., § 25 Rz 14; Palandt/Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 25 Rz 4; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978 (- GS 1/77 - BAGE 31, 176 = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972) rückt der Konkursverwalter zwar gem. § 6 KO in den gesamten Pflichtenkreis des Gemeinschuldners als Arbeitgeber ein.
  • BAG, 29.03.1977 - 1 AZR 46/75

    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Betriebsstillegung - Kündigungsfrist -

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97
    Bei unbefangener Betrachtung könnte unter der "Aufgabe" des Betriebes entweder der unternehmerische Entschluß zur Betriebsstillegung oder aber dessen Durchführung, d.h. die Stillegung des Betriebes als solche und hier wiederum die Einstellung der produktiven Tätigkeit oder die gänzliche Auflösung der Betriebsgemeinschaft (Beendigung sämtlicher Arbeitsverhältnisse, vgl. BAG Urteil vom 29. März 1977 - 1 AZR 46/75 - BAGE 29, 114 = AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 21 Rz 55, m.w.N.) verstanden werden.
  • BAG, 16.11.1989 - 8 AZR 368/88

    Wirtschaftsverband: Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97
    § 11 Abs. 2 ArbGG begründet keine Befugnis zur Prozeßvertretung unabhängig von der Mitgliedschaft und dem Verbandszweck (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 6 AZR 236/84 - BAGE 51, 163 = AP Nr. 8 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter; BAG Urteil vom 16. November 1989 - 8 AZR 368/88 - BAGE 63, 255 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 11 Rz 62, 64).
  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 246/86

    Betriebsübergang nach Konkurs - Haftung des Erwerbers fürMasseschulden -

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97
    Der Konkursverwalter ist im Kündigungsschutzprozeß Partei kraft Amtes (vgl. z.B. Senatsurteil vom 4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380 = AP Nr. 56 zu § 613 a BGB und Senatsurteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 232/90 - n.v.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 51 Rz 7).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 236/84

    Arbeitgeberverbandsvertreter - Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97
    § 11 Abs. 2 ArbGG begründet keine Befugnis zur Prozeßvertretung unabhängig von der Mitgliedschaft und dem Verbandszweck (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 6 AZR 236/84 - BAGE 51, 163 = AP Nr. 8 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter; BAG Urteil vom 16. November 1989 - 8 AZR 368/88 - BAGE 63, 255 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 11 Rz 62, 64).
  • LAG Hamm, 22.11.1996 - 10 Sa 776/96

    Postulationsfähigkeit: Verbandsvertreter - Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 1996 - 10 Sa 776/96 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 232/90

    Einzelvertragliche Unkündbarkeitsklauseln als "unendlich lange"

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97
    Der Konkursverwalter ist im Kündigungsschutzprozeß Partei kraft Amtes (vgl. z.B. Senatsurteil vom 4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380 = AP Nr. 56 zu § 613 a BGB und Senatsurteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 232/90 - n.v.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 51 Rz 7).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist der Insolvenzverwalter wie der Konkursverwalter nach früherem Recht Partei kraft Amtes (BGH 2. September 1999 - VII ZA 3/99 - NZI 1999, 450; 21. Mai 1999 - 2 StR 366/98 - ZInsO 1999, 410; 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92 - BGHZ 123, 132; BAG GS 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 176 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 6; 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14; 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - zVv.).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Zivilgerichte sowie der ganz überwiegenden Auffassung im Schrifttum führt ein amtlich bestellter Vermögensverwalter wie der Insolvenzverwalter die Prozesse in gesetzlicher Prozeßstandschaft (sog. Amtstheorie RG 30. März 1892 -V 255/91- RGZ 29, 29, 36; BGH 9. Dezember 1998 - XII ZB 148/98 - ZIP 1999, 75, 76; BAG 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14; Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. § 51 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 59. Aufl. Grdz.
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung

    BAG 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozessvertreter Nr. 15; zuletzt 21. Februar 2002 - 2 AZR 55/01 - EzA KSchG § 4 nF Nr. 63; BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445; Zöller/Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 51 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 64. Aufl. Grundzüge § 50 Rn. 8 f.) .
  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Die Satzung von Vereinen darf nur aus sich heraus und nur einheitlich ausgelegt werden (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14, zu II 2 b der Gründe; BGH 21. Januar 1991 - II ZR 144/90 - BGHZ 113, 237, 240).

    Außerhalb der Satzung liegende Umstände dürfen nur berücksichtigt werden, wenn deren Kenntnis bei den Betroffenen allgemein erwartet werden kann, wie dies bei einer ständigen, allgemein anerkannten Übung bei der Anwendung der Satzung der Fall ist (BAG 20. November 1997 aaO, zu II 2 c der Gründe; BGH 2. Dezember 1974 - II ZR 78/72 - BGHZ 63, 282, 290).

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 684/05

    Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters

    Es genügt, dass die vorgesehene Prozessvertretung im Rahmen des Verbandszwecks liegt (vgl. BAG 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozessvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14, zu II 1 der Gründe; 20. Februar 1986 - 6 AZR 236/84 - BAGE 51, 163, 166; GK-ArbGG/Bader § 11 Rn. 85; GMPM-G/Germelmann ArbGG 5. Aufl. § 11 Rn. 82; ErfK/Koch 6. Aufl. § 11 ArbGG Rn. 9).
  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00

    Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst";

    Das hat nach dieser Ansicht zur Folge, daß der Verwalter im Kündigungsschutzprozeß Partei kraft Amtes ist (BAG v. 20.11.1997 - 2 AZR 52/97, KTS 1998, 494, 495 = NZA 1998, 334, 335 = ZIP 1998, 437, 438) und bei einem Verwalterwechsel während des Rechtsstreits ebenfalls ein Parteiwechsel stattfindet (Kuhn/Uhlenbruck, § 6 KO Rdn. 28).
  • LAG Hamm, 15.06.1998 - 10 Sa 2282/96

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Statthaftigkeit der

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  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 347/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts ist der Insolvenzverwalter wie der Konkursverwalter nach früherem Recht Partei kraft Amtes (BGH 2. September 1999 - VII ZA 3/99 - NZI 1999, 450; 21. Mai 1999 - 2 StR 366/98 - ZInsO 1999, 410; 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92 - BGHZ 123, 132; BAG GS 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 176 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 6; 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14; 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - zVv.).
  • LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07

    Die Rückforderung einer vom Insolvenzverwalter irrtümlich als Masseforderung

    Der Insolvenzverwalter tritt gemäß § 80 InsO in die Arbeitgeberstellung ein und bleibt an die für die Insolvenzschuldnerin geltenden Tarifverträge gebunden (BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97, NZA 1998, 334).
  • LAG Hamm, 10.10.2007 - 2 Sa 429/07

    Die Rückforderung einer Sozialplanabfindung gemäß § 123 InsO unterliegt den

    Der Insolvenzverwalter tritt gemäß § 80 InsO in die Arbeitgeberstellung ein und bleibt an die für die Insolvenzschuldnerin geltenden Tarifverträge gebunden (BAG vom 20.11.1997 - 2 AZR 52/97, NZA 1998, 334).
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Rechtsprechung
   BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,929
BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96 (https://dejure.org/1997,929)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1997 - 4 AZR 178/96 (https://dejure.org/1997,929)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1997 - 4 AZR 178/96 (https://dejure.org/1997,929)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT § 23 a; ; Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT vom 24. April 1991 § 5 Einleitungssatz

  • rechtsportal.de

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

  • Der Betrieb

    BAT § 23a; Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 24.4.1991 § 5 Einleitungssatz
    Bewährungsaufstieg im öffentlichen Dienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 488
  • DB 1998, 1418
  • NZA-RR 1998, 477 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (44)

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
    Das Landesarbeitsgericht kommt zu dem Ergebnis, daß Dienstzeiten vor dem 1. Januar 1991 bei dem Land Baden-Württemberg bei der Berechnung der Zeit für einen Bewährungsaufstieg in Vergütungsgruppe V b keine Berücksichtigung finden könnten; zur Begründung nimmt es im wesentlichen Bezug auf die Grundsätze, die der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Februar 1994 (- 4 AZR 165/93 - ZTR 1994, 462) aufgestellt hat.

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, verstößt diese Regelung nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, an den auch die Tarifvertragsparteien gebunden sind (Senatsurteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - ZTR 1994, 462; vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 534/94 - n.v.).

    b) Für die mit § 5 wörtlich übereinstimmende Übergangsregelung in § 6 für den BAT-VKA hat der Senat bereits in dem Urteil vom 23. Februar 1994 (- 4 AZR 165/93 - aaO) ausgeführt, daß es vernünftige und einleuchtende Gründe dafür gibt, die Vordienstzeiten aus der Zeit vor Inkrafttreten des Änderungstarifvertrages nur bei den Angestellten zu berücksichtigen, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 1990 hinaus bei demselben Arbeitgeber fortbestand.

    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen, es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter bereits vor oder nach einem bestimmten Stichtag bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (Senatsurteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - aaO; vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228).

    Abgesehen davon, daß sich die Unterschiede und Folgen der vorliegenden Übergangsregelung im Verlauf von längstens vier Jahren ausgleichen, wie sich gerade im vorliegenden Fall zeigt, bringen derartige Stichtagsregelungen zwar im Einzelfall unvermeidliche Härten mit sich, die aber in Kauf genommen werden müssen (vgl. BVerfGE 24, 220, 228; Senatsurteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - aaO).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen, es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter bereits vor oder nach einem bestimmten Stichtag bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (Senatsurteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - aaO; vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228).

    Abgesehen davon, daß sich die Unterschiede und Folgen der vorliegenden Übergangsregelung im Verlauf von längstens vier Jahren ausgleichen, wie sich gerade im vorliegenden Fall zeigt, bringen derartige Stichtagsregelungen zwar im Einzelfall unvermeidliche Härten mit sich, die aber in Kauf genommen werden müssen (vgl. BVerfGE 24, 220, 228; Senatsurteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - aaO).

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
    In zeitlicher Hinsicht bestimmt der Einleitungssatz des § 5, der Bestandsschutz wie auch die Anrechnung von Zeiten vor dem 1. Januar 1991 gelten nur "für die Dauer dieses Arbeitsverhältnisses", nämlich für die Dauer desjenigen Arbeitsverhältnisses, welches über den Jahreswechsel 1990/1991 zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat, hingegen - wie sich aus dem Umkehrschluß ergibt - weder für frühere oder spätere Arbeitsverhältnisse derselben Arbeitsvertragsparteien (Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 245/95 - AP Nr. 38 zu § 23 a BAT) noch für frühere oder spätere Arbeitsverhältnisse anderer Arbeitsvertragsparteien, auch nicht mit anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zur wortgleichen Übergangsregelung in § 6 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT/VKA vom 24. April 1991).

    Wie der Senat bereits in den zuvor zitierten Entscheidungen ausgeführt hat, folgt aus der Beschränkung der Übergangsregelung auf die "Dauer" des ("dieses") über den Jahreswechsel 1990/1991 mit demselben Arbeitgeber fortbestehenden Arbeitsverhältnisses zunächst, daß die Übergangsvorschrift nicht eingreift bei Angestellten, die ihr Arbeitsverhältnis nach dem 1. Januar 1991 beendet haben oder beenden und - ggf. nach einer Unterbrechung - ein neues Arbeitsverhältnis bei demselben oder bei einem anderen vom BAT erfaßten Arbeitgeber neu begründet haben oder begründen (Senatsurteile vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - aaO, m.w.N.; vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 245/95 - aaO).

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
    In zeitlicher Hinsicht bestimmt der Einleitungssatz des § 5, der Bestandsschutz wie auch die Anrechnung von Zeiten vor dem 1. Januar 1991 gelten nur "für die Dauer dieses Arbeitsverhältnisses", nämlich für die Dauer desjenigen Arbeitsverhältnisses, welches über den Jahreswechsel 1990/1991 zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat, hingegen - wie sich aus dem Umkehrschluß ergibt - weder für frühere oder spätere Arbeitsverhältnisse derselben Arbeitsvertragsparteien (Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 245/95 - AP Nr. 38 zu § 23 a BAT) noch für frühere oder spätere Arbeitsverhältnisse anderer Arbeitsvertragsparteien, auch nicht mit anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zur wortgleichen Übergangsregelung in § 6 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT/VKA vom 24. April 1991).

    Wie der Senat bereits in den zuvor zitierten Entscheidungen ausgeführt hat, folgt aus der Beschränkung der Übergangsregelung auf die "Dauer" des ("dieses") über den Jahreswechsel 1990/1991 mit demselben Arbeitgeber fortbestehenden Arbeitsverhältnisses zunächst, daß die Übergangsvorschrift nicht eingreift bei Angestellten, die ihr Arbeitsverhältnis nach dem 1. Januar 1991 beendet haben oder beenden und - ggf. nach einer Unterbrechung - ein neues Arbeitsverhältnis bei demselben oder bei einem anderen vom BAT erfaßten Arbeitgeber neu begründet haben oder begründen (Senatsurteile vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - aaO, m.w.N.; vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 245/95 - aaO).

  • BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78

    Tarifvertragsparteien - Rückwirkende Anwendung von Vorschriften - Einreihung in

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen, es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter bereits vor oder nach einem bestimmten Stichtag bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (Senatsurteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - aaO; vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228).

    Jeder andere Stichtag würde den Kreis der belasteten Arbeitnehmer zwar um eine unbekannte Anzahl verringern, die Feststellungsschwierigkeiten aber entsprechend vergrößern (vgl. BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP, aaO).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 416/80

    Eingruppierung einer Krankenschwester - Medizinalrecht - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
    Der Gleichheitssatz wird durch die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag deshalb nur dann verletzt, wenn sie es versäumen, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 239, 243 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 = AP, aaO; BAGE 66, 306, 312 f. = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Das ist grundsätzlich unschädlich, da der Senat die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen kann (BAGE 53, 8, 13 = AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
    Von einem Arbeitsvorgang ist der Senat auch bei einem im handwerklichen Erziehungsdienst tätigen Heilerziehungspfleger ausgegangen (Urteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 888/93 - n.v.), bei einer Heilerziehungshelferin (Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 517/91 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Pflegedienst) und bei einem Arbeitserzieher (Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP Nr. 210 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Deshalb mußten die Tarifvertragsparteien zu einer Fiktion greifen, wenn sie unter entsprechender Tätigkeit, also unter einer Tätigkeit mit "Erzieherzuschnitt", auch die Betreuung von Erwachsenen verstehen wollten (Senatsurteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP Nr. 210 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung jedoch nicht schon dann überschritten, wenn die gefundene Lösung nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden läßt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 620/90 - AP Nr. 192 zu Art. 3 GG; BVerfGE 55, 72, 88; 78, 232, 247).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 = AP, aaO; BAGE 66, 306, 312 f. = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 228/93

    Unterbrechung der Bewährungszeit

  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 217/91

    Eingruppierung eines Erziehers in psychiatrischem Krankenhaus - Tätigkeitsmerkmal

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96

    Fallgruppenbewährungsaufstieg für Sozialarbeiter

  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95

    Eingruppierung: Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91

    Eingruppierung einer Heilerziehungshelferin

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 497/81

    Eingruppierung einer Erzieherin - Kinderpflegerin - Pflegerische Tätigkeiten -

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 888/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

  • LAG Berlin, 05.02.1996 - 17 Sa 127/95

    Begriff "für die Dauer dieses Arbeitsverhältnisses"

  • LAG Hamm, 25.09.2007 - 12 Sa 525/07

    Streit um die zutreffende Eingruppierung eines Sozialversicherungsangestellten;

    Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn eine Vergütungsvorschrift die Höhe der Vergütung an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpft (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 09.03.1994, 4 AZR 228/93, AP Nr. 32 zu § 23 a BAT).

    Doch gilt dies dann nicht, wenn die Tarifpartner oder auch der Gesetzgeber festlegen, welche vormaligen Beschäftigungszeiten nach einer Tarifänderung in welchem Umfang berücksichtigt werden sollen (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT).

    Auch die Tarifvertragsparteien müssen sich an ihn halten (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 23.02.1994, 4 AZR 165/93, ZTR 1994, 462).

    Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT, Urt. v. 18.09.1991, 5 AZR 620/90, AP Nr. 192 zu Art. 3 GG).

    Der Gleichheitssatz wird nur dann verletzt, wenn versäumt wurde, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT m.w.N.), und Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT m.w.N.).

    Dabei lassen sich gewisse Härten durch Pauschalierungen, die im Gesetzes- oder Tarifrecht im Interesse der Praktikabilität vorgenommen werden, nicht vermeiden (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT m.w.N.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 23.02.1994, 4 AZR 165/93, ZTR 1994, 462) ausgeführt, dass es vernünftige und einleuchtende Gründe dafür geben kann, Vordienstzeiten von Angestellten unterschiedlich zu berücksichtigen.

    Es würde unter diesen Umständen den jeweils neuen Arbeitgeber überfordern, wenn er Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern, die mehrere Jahre zurückliegen, daraufhin überprüfen müsste, ob sich der Angestellte in dieser Zeit in seiner damals ausgeübten Tätigkeit bewährt hat (vgl. näher BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT).

    Auch die insoweit anzustellenden finanziellen Überlegungen, insbesondere die Fragen der finanziellen Belastungen, die infolge von vergütungserhöhenden Bewährungszeiten eintreten können, rechtfertigen unterschiedliche Regelungen (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 06.02.1980, 4 AZR 158/78, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung).

  • LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06

    Hypothetische Anrechnung von Bewährungszeiten

    Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn eine Vergütungsvorschrift die Höhe der Vergütung an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpft (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 09.03.1994, 4 AZR 228/93, AP Nr. 32 zu § 23 a BAT).

    Doch gilt dies dann nicht, wenn die Tarifpartner oder auch der Gesetzgeber konkrete Regelungen dazu treffen, welche Zeiten nach einer Tarifänderung für den Bewährungsaufstieg von Bedeutung sind (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT).

    Auch die Tarifvertragsparteien müssen sich an ihn halten (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 23.02.1994, 4 AZR 165/93, ZTR 1994, 462).

    Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT, Urt. v. 18.09.1991, 5 AZR 620/90, AP Nr. 192 zu Art. 3 GG).

    Der Gleichheitssatz wird nur dann verletzt, wenn versäumt wurde, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT m.w.N.) und Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT m.w.N.).

    Dabei lassen sich gewisse Härten durch Pauschalierungen, die im Gesetzes- oder Tarifrecht im Interesse der Praktikabilität vorgenommen werden, nicht vermeiden (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT m.w.N.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 23.02.1994, 4 AZR 165/93, ZTR 1994, 462) ausgeführt, dass es vernünftige und einleuchtende Gründe dafür geben kann, Vordienstzeiten von Angestellten unterschiedlich zu berücksichtigen.

    Es würde unter diesen Umständen den jeweils neuen Arbeitgeber überfordern, wenn er Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern, die mehrere Jahre zurückliegen, daraufhin überprüfen müsste, ob sich der Angestellte in dieser Zeit in seiner damals ausgeübten Tätigkeit bewährt hat (vgl. näher BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT).

    Auch die insoweit anzustellenden finanziellen Überlegungen, insbesondere die Fragen der finanziellen Belastungen, die infolge von vergütungserhöhenden Bewährungszeiten eintreten können, rechtfertigen unterschiedliche Regelungen (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 06.02.1980, 4 AZR 158/78, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung).

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 862/07

    Zur Eingruppierung nach der Allgemeinen Vergütungsordnung des

    (4) Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen, langjährigen Rechtsprechung des Senats, deren Kenntnis beim Gesetzgeber vorausgesetzt werden kann, eine Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten als Bewährungszeiten in Ermangelung einer klaren tariflichen Regelung grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. Senat 5. November 1997 - 4 AZR 178/96 - zu B II 6 c der Gründe, AP BAT § 23a Nr. 39; Senat 9. März 1994 - 4 AZR 228/93 - zu III 2 c der Gründe mwN, AP BAT § 23a Nr. 32; 23. April 1980 - 4 AZR 360/78 - BAGE 33, 103, 105 ff.).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Daß durch Tarifvertrag oder Erlaß ein Bewährungs- oder Zeitaufstieg vor seinem Ablauf abgeschafft oder beschränkt werden kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. August 1986 - 4 AZR 286/85 - nv.; 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - BAGE 56, 59 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 137; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - AP BAT § 23 a Nr. 26; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 13; 5. November 1997 - 4 AZR 178/96 - AP BAT § 23 a Nr. 39).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1867/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Alterspfleger - Bewährungsaufstieg - Anrechnung

    Es ist aber darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Darlegungserleichterungen in der Regel nur dann uneingeschränkt anzunehmen sind und eine pauschale Prüfung ausreichend ist, wenn die Parteien die Tätigkeit des Arbeitnehmers als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet ( BAG Urteil vom 5. November 1997 - 4 AZR 178/96 m.w.N.).

    Soweit eine Rechtsnorm die höhere Eingruppierung vom Ablauf von Bewährungszeiten abhängig macht, können die Bewährungszeiten zwar grundsätzlich auch zurückgelegt werden, bevor die Rechtsnorm den Bewährungsaufstieg eingeführt hat (BAG, Urteil vom 5. November 1997 - 4 AZR 178/96).

  • ArbG Dortmund, 08.12.1999 - 9 Ca 4889/99

    Anforderungen an eine tarifvertraglich ordnungsgemäße Eingruppierung einer

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  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 811/07

    Zur Eingruppierung nach der Allgemeinen Vergütungsordnung des

    Nur wenn die Parteien übereinstimmend davon ausgehen, dass die Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppe erfüllt sind, genügt insoweit eine pauschale Prüfung (vgl. Senat 5. November 1997 - 4 AZR 178/96 - zu B II 5 b aa der Gründe, AP BAT § 23a Nr. 39).
  • LAG Niedersachsen, 15.05.2003 - 4 Sa 690/02

    Anspruch aus arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz bei ausschliesslicher

    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen; es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Arbeitnehmer bereits vor oder nach einem bestimmten Stichtag bei dem Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (BAG Urt. v. 05.11.1997 - 4 AZR 178/96 - AP Nr. 39 zu § 23 a BAT).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2006 - 18 Sa 35/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Bewährungsaufstieg - Anrechnung von

    Soweit eine Rechtsnorm die höhere Eingruppierung vom Ablauf von Bewährungszeiten abhängig macht, können die Bewährungszeiten grundsätzlich auch zurückgelegt werden, bevor die Rechtsnorm den Bewährungsaufstieg eingeführt hat (BAG, Urteil vom 09.03.1994 -4 AZR 228/93 - AP Nr. 32 zu § 23a BAT; Urteil vom 05.11.1997 - 4 AZR 178/96 - AP Nr. 39 zu § 23a BAT).
  • LAG Berlin, 18.07.2006 - 8 Sa 562/06

    Bewährungsaufstieg, Anrechnung von Zeiten vor Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    Dass das Bundesarbeitsgericht in älteren Entscheidungen davon ausgegangen ist, dass Bewährungszeiten auch zurückgelegt werden können, bevor die Rechtsnorm den Bewährungsaufstieg eingeführt hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 05.11.1997 - 4 AZR 178/96 - ZTR 1998, 179), hat es darauf zurückgeführt, dass es nichts Ungewöhnliches sei, wenn Vergütungsvorschriften die Höhe der Vergütung an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpften.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06

    Eingruppierung - Urlaubsgeld - betriebliche Übung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2007 - 4 Sa 1804/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Altenpfleger - Bewährungsaufstieg -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 5 Sa 922/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung einer Krankenpflegehelferin als

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2007 - 8 Sa 190/07

    Eingruppierung einer Krankengymnastin - Anrechnung von Bewährungszeiten

  • LAG Hamm, 09.12.2020 - 3 Sa 638/20
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Rechtsprechung
   BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 206/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,997
BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 206/97 (https://dejure.org/1997,997)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1997 - 10 AZR 206/97 (https://dejure.org/1997,997)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 (https://dejure.org/1997,997)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn; ; Entgelttarifvertrag für die ... Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG (ETV) § 10 a Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen der Deutschen Bahn AG (ZTV) § 5

  • rechtsportal.de

    Leistungszulage - Streckenlokomotivführer

  • Der Betrieb

    TVG § 1; Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG (ETV) § 10a; Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen der Deutschen Bahn AG (ZTV) § 5
    Tarifliche Leistungszulage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 320
  • BB 1998, 488
  • DB 1998, 2615
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 206/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages einschließlich der Protokollnotizen, die ebenfalls Bestandteile des Tarifvertrages sind (Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen) den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.

    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhanges als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfalle noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien, wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt (BAG Urteil vom 20. April 1994, aaO).

  • LAG Berlin, 07.01.1997 - 11 Sa 109/96

    Tarifvertrag; Vergütung; Leistungszulage; Deutsche Bundesbahn; Zulage;

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 206/97
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. Januar 1997 - 11 Sa 109/96 - abgeändert.
  • BAG, 09.06.1993 - 10 AZR 453/92

    Anspruch auf eine betriebliche Weihnachtsleistung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 206/97
    b) Der vom ZTV und ETV verwendete Begriff der "leistungsbezogenen Zulage" bzw. der "Leistungszulage" hat in der Rechtsterminologie keinen fest bestimmten Inhalt (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 10 AZR 453/92 - n.v.).
  • BAG, 11.09.1974 - 4 AZR 515/73

    Tarifvertrag - Metallindustrie - Leistungszulage - Tarifliche Lohnsumme -

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 206/97
    Eine solche Leistungszulage liegt deshalb dann nicht vor, wenn die Bezahlung nicht nach der Leistung des einzelnen Arbeitnehmers festgelegt wird (BAG Urteil vom 11. September 1974 - 4 AZR 515/73 - BAGE 26, 235 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Bleiben sodann noch Zweifel, kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge zurückgegriffen werden (BAG 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1).
  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

    a) Der Tarifwortlaut, von dem bei der Tarifauslegung in erster Linie auszugehen ist (vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27), unterscheidet nicht zwischen Kurzpausen und Arbeitspausen von 30 Minuten Dauer.
  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 257/99

    Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer

    Bleiben sodann noch Zweifel, kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien, wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden, ohne daß die Gerichte an eine bestimmte Reihenfolge gebunden wären (BAG 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1).
  • BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 629/99

    Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung bei der Berechnung eines tariflichen

    Bleiben sodann noch Zweifel, kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge auch auf weitere Kriterien, wie Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden (BAG 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu II 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 50/99

    Rückforderung von Krankenbezügen

    Eine solche Auslegung läßt bereits der Wortlaut der Tarifbestimmung, von dem bei der Tarifauslegung in erster Linie auszugehen ist (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27), nicht zu.
  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 119/97

    Entgeltsicherung - Kinderbezogene persönliche Zulage

    a) Der Wortlaut des § 7 Abs. 1 ÜTV, von dem bei der Tarifauslegung auszugehen ist (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Deutsche Bahn, zu II 2 der Gründe), ergibt keinen eindeutigen Aufschluß darüber, was unter dem Begriff der "persönlichen Verhältnisse" im Sinne der Tarifbestimmung zu verstehen ist.

    b) Dieses Ergebnis entspricht dem bei der Tarifauslegung zu berücksichtigenden, aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Normen zu ermittelnden Sinn und Zweck der Regelung (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteile vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - aaO; vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 -,aaO; vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 -, aaO).

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 164/99

    Zulage: persönliche kindergeldbezogene Zulage für nach dem 31.12.1999 geborene

    Ferner ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann ( ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27 ).

    Dieses Ergebnis entspricht dem bei der Tarifauslegung zu berücksichtigenden, aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Normen zu ermittelnden Sinn und Zweck der Regelung ( BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - aaO; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8; 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - aaO ).

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 550/98

    Entgeltsicherung - Kinderbezogene persönliche Zulage

    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 7 ÜTV und der Ausführungsbestimmungen, wohl aber aus dem bei der Tarifauslegung ebenfalls zu berücksichtigenden, aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Normen zu ermittelnden Sinn und Zweck der tariflichen Regelung (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36, zu II 2.2.1 der Gründe; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 428/04

    Entgeltsicherung - Leistungslohnausgleichszulage

  • BAG, 26.04.2001 - 6 AZR 693/99

    Entgeltsicherung - kinderbezogene persönliche Zulage

  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 650/96

    Verdienstsicherung nach § 6 TV RatAng

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 513/97

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Unfallrente

  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 611/96

    Lehrgesellenzulage - Besitzstandswahrung nach § 7 TVLGrV

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2011 - 15 Sa 483/11

    Berechnung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L

  • LAG Berlin, 15.06.2000 - 3 Sa 114/00

    Arbeitsentgelt: Tarifzulage (ZÜL) nach ZTV - Voraussetzungen der Weitergewährung

  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 670/02

    Stichtagsbezogener Wegfall einer kinderbezogenen persönlichen Zulage

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 754/98

    Nachteilsausgleich als Nettobetrag

  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 526/01

    Entgeltsicherung - Kinderbezogene persönliche Zulage

  • LAG Hamm, 22.10.1999 - 10 Sa 1683/98

    Tarifliche Sonderzahlungen (13. Monatsgehalt); Wegfall des Anspruchs bei längerer

  • LAG Hamm, 19.11.1999 - 10 Sa 1203/99

    Zahlung eines anteiligen tariflichen 13. Monatseinkommens; Voraussetzungen für

  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 186/99

    Zulage für die Reinigung und Wartung von Düsentriebwerken

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 610/98

    Eingruppierungsanspruch als Grundlage für die Bemessung der Qualifikationszulage

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 514/97
  • ArbG Darmstadt, 24.09.2009 - 8 Ca 419/09

    Eingruppierung als Maschinenführer - Lohn- und Gehaltstarifvertrag der Brot- und

  • LAG Hamm, 04.12.1998 - 10 Sa 1306/98

    Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung eines tariflichen 13.

  • LAG Berlin, 23.06.1998 - 3 Sa 27/98

    Wiedereinstellungspflicht des Arbeitgebers nach einer Kündigung wegen schlechter

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